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Verbotene Hundeliebe Quasi gewaltsam verschaffte sich ein Mischlingsrüde Zugang zu seiner angebeteten Rottweiler-Hündin. Er grub sich unter dem Zaun durch und es kam zu einem Deckakt. Um die ungewollte Trächtigkeit zu beseitigen, wurde die Hündin kastriert und die Welpenföten wurden entfernt. Diese Kosten sollte der Halter des Mischlingsrüden bezahlen, der sich aber weigerte. Das Gericht gab dem Halter der Hündin teilweise Recht. Durch den ungewollten Deckakt ist dem Halter der Hündin ein Schaden entstanden. Dieser musste nicht damit rechnen, dass der Rüde die Grundstückseinfriedung überwindet. Er war weiter auch nicht verpflichtet, die Trächtigkeit austragen zu lassen, da die Folgekosten für das Aufziehen der Welpen höher gewesen wären als eine Unterbrechung der Trächtigkeit. Die Kosten der Kastration musste der Rüdenhalter aber nicht in voller Höhe bezahlen, da bei einer frühzeitigen Kontrolle der Hündin eine kostengünstigere Hormonspritze die Trächtigkeit bereits beseitigt hätte. Amtsgericht Lampertheim Az: 3 C 306/98 |
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Tierärztin zahlt für tote Hündin! Münster: Wegen der mißglückten Kaiserschnitt-Entbindung einer Zuchthündin muß eine Tierärztin aus dem Münsterland 5.300,- Euro Schadenersatz zahlen. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Münster in einem am Mittwoch ( 14.11.2002) veröffentlichten Urteil entschieden. Nach einem Sachverständigen-Gutachten war die Operation, bei der die Hündin starb, nicht erforderlich gewesen. Ob auch der Tod zweier Welpen auf den Eingriff zurückgeht, wird vom Oberlandesgericht in Hamm geklärt. Az: 15 O 54/00 |
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Fortsetzung folgt! |
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