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International anerkannter Japan-Chin Top-Kennel

Buddha schuf den Menschen, Bambus und den Chin

Buddha created humans, bamboo and the Chin


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Aktuelle Gerichtsurteile rund um den Hund

Hund und Wettbewerbsrecht

Es ist sittenwidrig zu behaupten, die Federation Cynologique Internationale FCI) sei die einzig anerkannte Hundezuchtorganisation auf der Welt!

Urteil des BGH vom 04.06.1962

Unterhalt für den geschiedenen Hund

Getrennt lebende Ehegatten haben gegen den anderen Partner einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie z.B. selbst über kein eigenes Einkommen verfügen. Wie hoch dieser Unterhaltsanspruch ist, ergibt sich aus dem Einkommen des verdienenden Ehegatten und danach, welche Mittel notwendig sind, um die Lebensqualität zu erhalten. Das unter dem Begriff Lebensqualität auch der Unterhalt für den vormals gemeinsamen Hund fällt, hat das OLG Düsseldorf entschieden. Denn nach dieser Entscheidung kann für einen getrennt lebenden Menschen die zu erhaltende Lebensqualität gerade durch die Zuwendung zu einem Haustier bestimmt sein. Deshalbt sind auch die Futter.- oder Tierarztkosten für einen Hund im Rahmen der Unterhaltsbedürftigkeit mit zu berücksichtigen.

Oberlandesgericht Düsseldorf

Az.: 2 UFH 11/96

Welcher Hund hat gebissen?

Ein Tierhalter hielt mehrere Hunde, von denen aber nur einer versichert war. Als einer seiner Vierbeiner einen Schüler gebissen hatte und dieser Schmerzensgeld forderte, gab der Tierhalter an, daß der versicherte Hund der Übeltäter gewesen sei. Die Versicherung glaubte dieser Version aber nicht und forderte den Besitzer auf, Beweise dafür zu erbringen. Weil er dies aber nicht konnte, wurde seine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft abgewiesen.

Amtsgericht Hanau

Az.: 33 C 1440/94-13

Sprung ins Lenkrad

Wer einen Hund im Auto mitnimmt, muß dafür sorgen, daß er beim Fahren nicht von ihm gestört wird. Mit dieser Begründung wies das OLG Nürnberg die Klage eines Hundehalters gegen seine Kfz-Vollkaskoversicherung ab. Während der Fahrt war ihm sein Jagdhund ins Lenkrad gesprungen und hatte so den Unfall verursacht. Die Richter billigten ihm keinen Schadensersatzanspruch (hier 94.000DM) zu, weil er diese Situation selbst fahrlässig herbeigeführt hatte. Als Autofahrer muß er nicht nur sein Gepäck sicher verwahren, sondern auch den mitfahrenden Hund. Durch ein Abtrennetz oder einen Hundesicherheitsgurt hätte sich der Vierbeiner jedenfalls so sicher im Auto unterbringen lassen, daß diese gefährliche Situation gar nicht erst entstanden wäre. Weil der Autofahrer diese Verkehrsmaßnahmen aber unterlassen hatte,wurde seine Schadensersatzklage abgewiesen.

Oberlandesgericht Nürnberg

Az.: 8 U 2819/96

Keine Gartenpflege bei Hundehaufen

Zwischen Vermieter und Mieter wurde ein Mietvertrag mit dem Zusatz abgeschlossen, daß der Mieter den Garten zu pflegen hätte. Der Vermieter nutzte aber diesen Garten auch als Auslauf für seinen Hund. Als der Mieter dann aber festellte, daß der Garten mehr und mehr zu einem “Hundeklo” wurde, stellte er die Pflegearbeiten ein. Dies wiederum veranlasste den Vermieter, einen Gärtner zu beauftragen und verlangte vom Mieter die verauslagten Gartenpflegekosten in Höhe von 2.000 DM zurück. Seine Schadensersatzklage hatte aber keinen Erfolg. Wird das Gebrauchsrecht am Garten vom Vermieter beeinträchtigt, so ist der Mieter berechtigt, die gärtnerische Pflegeleistung zu verweigern. Eine Beeinträchtigung ist bereits dann gegeben, wenn der Hundeauslauf sich zu einer Nutzung als “Hundeklo” entwickelt. Hundeauslauf heißt nicht automatisch, daß das Koten und Unrinieren des Hundes gestattet ist.

Landgericht Köln

Az.: 12 S 185/94

Ärger mit der Haustierkrankenversicherung

Der Halter einer Schäferhündin wollte sich mit einer Tierkrankenversicherung besonders gegen unerwartete Krankheiten bei seinem Hund absichern und schloss deshalb eine solche Versicherung, begrenzt auf drei Jahre, ab. Innerhalb der Versicherungszeit wurde der Hund dann tatsächlich mehrfach ernstlich krank und musste relativ häufig tierärztlich behandelt werden. Dies wiederum passte der Versicherungsgesellschaft überhaupt nicht. Wegen überhöhter Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen kündigte daher die Versicherungsgesellschaft vorzeitig das Vertragsverhältnis - zu Unrecht, befand das Landgericht Hannover. Die Versicherungsbedingungen sahen keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vor. Die Vorschriften zur vorzeitigen Kündigung einer Sachversicherung können in diesem Fall nicht berücksichtigt werden, weil Tiere keine Sachen mehr sind.

Landgericht Hannover

 Az: 1 S 295/97

Verbotene Hundeliebe

Quasi gewaltsam verschaffte sich ein Mischlingsrüde Zugang zu seiner angebeteten Rottweiler-Hündin. Er grub sich unter dem Zaun durch und es kam zu einem Deckakt. Um die ungewollte Trächtigkeit zu beseitigen, wurde die Hündin kastriert und die Welpenföten wurden entfernt. Diese Kosten sollte der Halter des Mischlingsrüden bezahlen, der sich aber weigerte. Das Gericht gab dem Halter der Hündin teilweise Recht. Durch den ungewollten Deckakt ist dem Halter der Hündin ein Schaden entstanden. Dieser musste nicht damit rechnen, dass der Rüde die Grundstückseinfriedung überwindet. Er war weiter auch nicht verpflichtet, die Trächtigkeit austragen zu lassen, da die Folgekosten für das Aufziehen der Welpen höher gewesen wären als eine Unterbrechung der Trächtigkeit. Die Kosten der Kastration musste der Rüdenhalter aber nicht in voller Höhe bezahlen, da bei einer frühzeitigen Kontrolle der Hündin eine kostengünstigere Hormonspritze die Trächtigkeit bereits beseitigt hätte.

Amtsgericht Lampertheim

Az: 3 C 306/98

Tierärztin zahlt für tote Hündin!

Münster: Wegen der mißglückten Kaiserschnitt-Entbindung einer Zuchthündin muß eine Tierärztin aus dem Münsterland 5.300,- Euro Schadenersatz zahlen. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Münster in einem am Mittwoch ( 14.11.2002) veröffentlichten Urteil entschieden. Nach einem Sachverständigen-Gutachten war die Operation, bei der die Hündin starb, nicht erforderlich gewesen. Ob auch der Tod zweier Welpen auf den Eingriff zurückgeht, wird vom Oberlandesgericht in Hamm geklärt.

Az: 15 O 54/00

Fortsetzung folgt!

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